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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Logex AG

1. ANWENDUNGSBEREICH UND GELTUNG
1.1 Die Logex AG offeriert als Systemhaus ihren Kunden im Informatikbereich ein breites Angebot an Softwareprodukten sowie damit verbundenen Dienstleistungen.
1.2 Die vorliegenden «Allgemeinen Geschäftsbedingungen», nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis der Logex AG zu ihren Kunden. Sie gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Logex AG und ihren Kunden, insbesondere für die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
1.3 Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. «Produkte» sind von der Logex AG angebotene und vertriebene Softwarepakete.

2. BESTELLUNG, LIEFERUNG, ÜBERGABE DER PRODUKTE
2.1 Bestellungen können telefonisch, elektronisch (z.B. per E-Mail) oder schriftlich (z. B. per Brief, Fax) erfolgen.
2.2 Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend.
2.3 Die von der Logex AG angegebenen Liefertermine sind ohne anders lautende ausdrückliche schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu betrachten. Die Angabe eines Liefertermins erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr.
2.4 Bei Lieferstörungen infolge von Umständen, auf die die Logex AG keinen Einfluss hat, wie z. B. Streik, oder massive Arbeitsausfälle, ist die Logex AG berechtigt, die Bestellung zu annullieren.
2.5 Vom Kunden gewünschte Bestellungsänderungen oder -annullierungen bedürfen einer schriftlichen Abmachung mit der Logex AG. Kosten, die bereits entstanden sind, kann die Logex AG dem Kunden belasten.

3. ABNAHME UND PRÜFUNG
3.1 Der Kunde ist verpflichtet, die von der Logex AG gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Anlieferung bzw. Abholung auf deren Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen und etwaige Schäden, Mängel und Beanstandungen unverzüglich nach Entdeckung, spätestens 10 Tage nach Anlieferung bzw. Abholung, der Logex AG bekannt zu geben.
3.2 Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischen jede Garantie und jeder sonstige Anspruch des Kunden, es sei denn, der Schaden bzw. Mangel war bei der gebotenen Eingangsprüfung nicht erkennbar.

4. ÜBERGANG VON NUTZEN UND GEFAHR
4.1 Mit der Übergabe der gelieferten Produkte geht die Gefahr auf den Kunden über.

5. PREISE
5.1 Die Preise der Produkte und Dienstleistungen von der Logex AG verstehen sich rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer. Nebenkosten wie zum Beispiel Kosten für Verpackung und Versand/Zustellung Fracht/Transport) sind in den Preisen nicht enthalten und gehen ebenso wie die Mehrwertsteuer zu Lasten des Kunden. Wo nichts anders vereinbart, ist Zubehör nicht im Preis inbegriffen.
5.2 Die Preise der Produkte sowie die Nebenkosten werden grundsätzlich nach der Preisliste zur Zeit der Bestellung berechnet. Im Übrigen kann die Logex AG jederzeit Änderungen der Preisliste auch ohne Vorankündigung vornehmen.

6. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung besteht, sind alle Rechnungen der Logex AG am zehnten Tag nach Rechnungsdatum rein netto zur Zahlung auf das angegebene Bankkonto fällig. Nach Ablauf dieser Frist befindet sich der Kunde ohne Mahnung im Verzug. Die Logex AG kann einen Verzugszins in Höhe von 5% geltend machen.
6.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Logex AG ohne weitere Androhung berechtigt, alle weiteren Lieferungen, Dienstleistungen und das Nutzungsrecht der Software ganz oder teilweise einzustellen, bis ihre Forderungen getilgt oder sichergestellt sind.

7. VERRECHNUNG
7.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, allfällige Gegenforderungen mit Forderungen der Logex AG zu verrechnen.

8. EIGENTUMSVORBEHALT
8.1 Die von der Logex AG gelieferten Produkte bleiben im Eigentum der Logex AG, bis die Logex AG den Kaufpreis vollständig und vertragskonform erhalten hat. Die Logex AG ist berechtigt, bis zu diesem Zeitpunkt den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB im Eigentumsvorbehaltsregister am jeweiligen Wohnsitz des Kunden einzutragen. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der Logex AG umgehend sein schriftliches Einverständnis zur Eintragung eines Eigentumsvorbehaltes in allen für die Eintragung wesentlichen Punkten zu geben (vgl. Art. 4 Abs. 4 der Verordnung des Bundesgerichtes).

9. DIENSTLEISTUNGEN / SUPPORT
9.1 Die Logex AG unterhält einen kostenpflichtigen Telefon-Support wenn keine anderslautende schriftliche Vereinbarung vorliegt.
9.2 Supportleistungen sind im Produktpreis nicht inbegriffen und werden dem Kunden separat gemäss den zurzeit gültigen Ansätzen in Rechnung gestellt.

10. HAFTUNG
10.1 Logex AG haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Kunde nachweist, dass dieser durch grobe Fahrlässigkeit oder Absicht der Logex AG, deren Hilfspersonen oder den von der Logex AG beauftragten Dritten verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Lieferung/Dienstleistung beschränkt.
10.2 Jede weitergehende Haftung der Logex AG, deren Hilfspersonen und der von der Logex AG beauftragten Dritten für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere hat der Kunde in keinem Fall Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind, wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungs- oder Datenverlust, Verlust von Aufträgen, entgangenen Gewinn sowie andere indirekte oder Folgeschäden.
10.3 Logex AG verpflichtet sich, dem Kunden allfällige vom Hersteller/Lieferanten anerkannte Haftungsansprüche abzutreten.

11. ÜBERTRAGUNG
11.1 Rechte und/oder Pflichten aus einzelnen Verträgen (Lieferungen, Dienstleistungen) können vom Kunden nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der Logex AG übertragen werden.

12. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
12.1 Die Einzelverträge sowie die AGB unterstehen ausschliesslich schweizerischem Recht unter ausdrücklichem Ausschluss von staatsvertraglichen Normen.
12.2 Der Gerichtsstand für alle sich aus den vertraglichen Beziehungen unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Aarberg. Die Logex AG ist berechtigt, den Kunden auch an den ordentlichen Gerichtsständen zu belangen.


Software Nutzungs- und Lizenzvereinbarung

1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen der Logex AG und seinem Lizenznehmer für die Überlassung von Nutzungsrechten an Softwareprodukten, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Für alle in dieser Vereinbarung nicht speziell geregelten Punkte gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.

2. UMFANG, DAUER UND ARTEN DER NUTZUNG
2.1 Der Lizenznehmer hat während der Laufzeit und im Rahmen der Bestimmungen des Vertrages das zeitlich unbegrenzte und nicht übertragbare Recht zur Einfachnutzung der Software.
2.2 Die Software ist Eigentum der Logex AG. Der Lizenznehmer hat nicht das Recht, ausgenommen zu Sicherungszwecken, Kopien der Software und der zur Verfügung gestellten Dokumentationsunterlagen anzufertigen. Ohne Zustimmung der Logex AG darf die Software oder Teile davon nicht in den Nutzen Dritter gestellt werden. Der Lizenznehmer ist darum besorgt, die Software vor ungewollter Preisgabe bzw. Zugriff, Diebstahl oder Missbrauch durch Unbefugte zu schützen.
2.3 Der Vertragspartner darf die Software ohne vorherige schriftliche Einwilligung der Logex AG weder vermieten, verleihen, verschenken noch verkaufen oder sie in anderer Form Dritten zugänglich machen. Dies gilt auch für den Fall eines Konkurses, einer Liquidation oder einer Firmenübernahme durch Dritte. Der Vertragspartner stellt sicher, dass alle Personen, die in irgendeiner Art Zugang zu seinen Lizenzen der Logex AG haben, die Bedingungen dieses Vertrages kennen und befolgen.
2.4 Wird die Software gemietet, so beginnt die Mietdauer mit dem Datum der Lizenzierung. Die minimale Mietdauer beträgt 1 Jahr. Der Mietvertrag verlängert sich danach jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird.
2.5 Bei Missbrauch hat die Logex AG das Recht den Vertrag fristlos aufzuheben. Die Logex AG behält sich das Recht vor, die Software durch entsprechende Massnahmen zu sichern bzw. die Deinstallation der Software beim Vertragspartner zu überprüfen.
2.6 Bei Zahlungsverzug behält sich die Logex AG das Recht vor, den die Nutzung einzuschränken, zu unterbrechen oder zu beenden.

3. LEISTUNGSINHALT
3.1 Das Recht zur Nutzung der Software beinhaltet den Anspruch auf die Lieferung der Software. Es wird jeweils die neuste Programmversion der Software ausgeliefert. Entscheidend hierbei ist das Datum der Bestellung.
3.2 Das Nutzungsrecht begründet kein Recht auf Service und Wartung. Diese Leistungen werden getrennt angeboten.

4. WARTUNGSVERTRAG
4.1 Der Abschluss des Wartungsvertrags CarePack ist für die gesamte Laufzeit der Nutzung der Software obligatorisch und gilt ab Auslieferung der Software, soweit nichts anderes vereinbart wurde, für beide Teile als vereinbart.

5. GEWÄHRLEISTUNG
5.1 Die Logex AG übernimmt die Gewähr dafür, dass die Software bei der Lieferung nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern.

6. HAFTUNG UND SCHADENERSATZ
6.1 Die Logex AG haftet für von ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertretende Schäden - gleich aus welchem Rechtsgrund - einmalig bis zur Höhe des Gesamtbetrages der nach dem Vertrag zu zahlenden Lizenzgebühr. Eine weitere Haftung ist ausgeschlossen.
6.2 Der Lizenznehmer haftet gegenüber der Logex AG für alle Schäden, die der Logex AG entstehen, wenn der Lizenznehmer die ihm überlassene Software oder Teile davon ohne Einverständnis der Logex AG Dritten zugänglich macht.